AfA für Immobilien: So nutzen Sie Abschreibungstabellen richtig und sparen Steuern

AfA für Immobilien: So nutzen Sie Abschreibungstabellen richtig und sparen Steuern

Wenn Sie eine Immobilie als Vermieter besitzen, dann haben Sie vielleicht schon davon gehört: die AfA - Absetzung für Abnutzung. Doch viele Eigentümer machen Fehler, die ihnen tausende Euro an Steuervorteilen kosten. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Tabellen und einem klaren Plan können Sie jedes Jahr ordentlich abschreiben - ohne dass das Finanzamt später nachfragt.

Was ist die AfA eigentlich?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist kein Bonus, kein Geschenk, kein Steuertrick. Sie ist ein gesetzlich verankertes Recht. Gebäude verlieren mit der Zeit an Wert. Dachziegel altern, Heizungen werden alt, Fassaden bröckeln. Diese Abnutzung zahlt der Staat steuerlich aus - denn Sie als Eigentümer tragen diesen Wertverlust ja auch finanziell. Der Grundstückswert hingegen bleibt bestehen. Der Boden unter Ihrem Haus wird nicht abgenutzt. Deshalb: Nur das Gebäude, nicht das Grundstück, kann abgeschrieben werden.

Das ist der Kern: Sie dürfen den Anteil des Gebäudes über die Zeit steuerlich absetzen. Je mehr Sie abschreiben, desto weniger Einkommensteuer zahlen Sie auf Ihre Mieteinnahmen. Laut einer Studie der RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (2023) sparen Vermieter mit korrekter AfA-Nutzung im Durchschnitt 12 bis 18 % ihrer steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Das klingt nach viel? Ist es auch.

Wie berechnet man die AfA?

Die Formel ist einfach: Anschaffungskosten × Gebäudewertanteil × Abschreibungssatz.

Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung für 400.000 €. Ein Gutachten zeigt: 70 % davon entfallen auf das Gebäude, also 280.000 €. Der Abschreibungssatz liegt bei 2 % pro Jahr (typisch für Gebäude nach 1924). Dann rechnen Sie: 280.000 € × 0,02 = 5.600 € pro Jahr. Das ist Ihr Abschreibungsbetrag. Er wird von Ihren Mieteinnahmen abgezogen. Wenn Sie 15.000 € Miete einnehmen, zahlen Sie Steuern nur auf 9.400 €. Der Rest ist steuerfrei - weil er als Wertverlust gilt.

Wichtig: Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis. Dazu gehören auch:

  • Maklerprovision
  • Notarkosten
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Renovierungen direkt nach dem Kauf

Alles, was Sie direkt mit dem Erwerb oder der Instandsetzung verbindet, zählt. Aber: Reparaturen nach der ersten Nutzung? Das sind Betriebskosten. Die dürfen Sie nicht als AfA absetzen - sondern als Werbungskosten. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Welcher Abschreibungssatz gilt für Ihr Gebäude?

Der Satz hängt vom Baujahr ab. Hier die aktuelle Übersicht (Stand 2026):

AfA-Sätze für Immobilien nach Baujahr (2026)
Baujahr AfA-Satz p.a. Nutzungsdauer Gültig ab
vor 01.01.1925 2,5 % 40 Jahre 1922
01.01.1925 bis 31.12.2022 2 % 50 Jahre 1922
ab 01.01.2023 3 % 33 Jahre 01.01.2023

Wenn Sie eine Wohnung nach dem 1. Januar 2023 gekauft haben, dürfen Sie 3 % pro Jahr abschreiben - das ist der höchste Satz seit Jahrzehnten. Das ist ein echter Vorteil für Neubauten.

Degressive AfA - lohnt sie sich?

Seit dem 1. Oktober 2023 gibt es eine neue Option: die degressive Abschreibung. Das klingt kompliziert, ist aber einfach: Sie dürfen in den ersten Jahren mehr abschreiben - und danach weniger. Für Neubauwohnungen, deren Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 unterschrieben wurde, können Sie im ersten Jahr bis zu 5 % des Anschaffungswertes absetzen. In den Folgejahren dann 5 % vom verbleibenden Restwert.

Beispiel: Sie kaufen eine Neubauwohnung für 400.000 €. Der Gebäudewert ist 280.000 €. Im ersten Jahr dürfen Sie 5 % davon absetzen: 14.000 €. Im zweiten Jahr 5 % von 266.000 € (280.000 - 14.000), also 13.300 €. Und so weiter.

Das klingt verlockend - und ist es auch, wenn Sie hohe Einkünfte haben und die Immobilie nur kurz halten. Aber: Die Wahl ist bindend. Sie können später nicht mehr zur linearen AfA zurückwechseln. Und über die gesamte Laufzeit hinweg ergibt die degressive AfA oft weniger Vorteile als die lineare - nur die ersten Jahre sind stärker entlastet. Experten wie Prof. Dr. Wolfgang Scherf warnen: „Viele investieren in die degressive AfA, ohne die langfristige Wirkung zu prüfen.“

Waage mit Gebäude und Münzen, Depreciation-Timeline als Überlagerung

Der größte Fehler: Grundstück und Gebäude verwechselt

Die häufigste Fehlerquelle? Die falsche Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude. In über 40 % der Fälle, die von Steuerberatern dokumentiert werden, ist die Aufteilung nicht dokumentiert oder nicht plausibel. Das Finanzamt prüft das. Und wenn es keine vernünftige Begründung gibt, streicht es die gesamte AfA - oder nur einen Teil davon.

Was tun?

  • Im Kaufvertrag sollte der Gebäudewert explizit genannt sein.
  • Wenn nicht: Ein Gutachten von einem Immobilienexperten oder Sachverständigen ist Pflicht.
  • Ein pauschaler Wert von 70 % ist oft akzeptiert - aber nur, wenn er plausibel ist. Ein altes Haus in der Innenstadt mit kleinem Grundstück? Vielleicht 80 %. Ein Neubau mit großem Garten? Vielleicht nur 60 %.

Ein Fall aus der Praxis: Ein Investor aus Berlin kaufte 2023 eine Wohnung für 450.000 €. Im Vertrag stand nur „Gesamtpreis“. Er nahm 75 % als Gebäudewert. Das Finanzamt lehnte 12.000 € Abschreibung ab - weil kein Gutachten vorlag. Er musste nachzahlen, mit Zinsen. Das hätte er vermeiden können.

Wann beginnt die Abschreibung?

Nicht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Nicht mit der Zahlung des Kaufpreises. Sondern mit dem Übergabetermin: Wenn Sie die Schlüssel bekommen und die Wohnung nutzen können. Das ist der Startpunkt. Wer schon im Januar abschreibt, obwohl die Wohnung erst im Mai bezogen wird, macht einen Fehler - und riskiert eine Prüfung.

Und: Die Abschreibung läuft kontinuierlich - auch wenn die Wohnung leer steht. Selbst wenn Sie sie nicht vermieten, dürfen Sie weiter abschreiben. Die Steuerbehörden sehen das als Wertverlust an - unabhängig von der Nutzung.

Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Wenn Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie die gesamte abgeschriebene Summe wieder „nachversteuern“. Das nennt man „Rückversteuerung“. Beispiel: Sie haben 30.000 € AfA abgesetzt. Beim Verkauf erzielen Sie einen Gewinn von 50.000 €. Dann müssen Sie die 30.000 € als steuerpflichtigen Gewinn hinzurechnen. Sie zahlen also Steuern auf 80.000 € - nicht nur auf 50.000 €.

Das ist kein Nachteil, sondern fair. Sie haben ja jahrelang Steuern gespart. Jetzt zahlen Sie nach - aber nur auf den Teil, den Sie vorher abgesetzt haben. Und: Wenn Sie die Immobilie mehr als 10 Jahre gehalten haben, ist die Rückversteuerung oft geringer als die gesparten Steuern. Es lohnt sich trotzdem.

Hand mit Schlüssel vor Tür mit jährlichen Abschreibungsraten von 2023 bis 2073

Was Sie tun müssen: 5 Schritte zur richtigen AfA

  1. Prüfen Sie das Baujahr. Finden Sie es im Grundbuch oder im Kaufvertrag heraus. Falls nicht: Fragt das Finanzamt nach.
  2. Bestimmen Sie den Gebäudewert. Nutzen Sie den Kaufvertrag. Wenn er nicht klar ist: Holen Sie ein Gutachten ein. Ein Sachverständiger kostet 300-800 € - das spart Ihnen oft 10.000 € Steuern.
  3. Rechnen Sie den Jahresbetrag aus. Nutzen Sie die richtige Formel und den richtigen Satz. Keine Schätzung. Kein „etwa“.
  4. Dokumentieren Sie alles. Speichern Sie den Kaufvertrag, die Belege für Nebenkosten, das Gutachten. Digital. Und in der Cloud. Das Finanzamt kann jederzeit anfragen.
  5. Wählen Sie die Methode bewusst. Lineare AfA für langfristige Investoren. Degressive nur, wenn Sie hohe Einkünfte haben und die Immobilie in 5-8 Jahren verkaufen wollen.

Was Sie nicht tun sollten

  • Keine AfA für den Grundstückswert - das ist ein klassischer Fehler.
  • Keine Abschreibung vor Übergabe der Schlüssel.
  • Keine Verwechslung von Reparaturen und Modernisierungen.
  • Keine spontane Umstellung von linear auf degressiv - das ist nicht erlaubt.
  • Kein Verlassen auf Apps oder Online-Rechner ohne Prüfung durch einen Steuerberater.

Die Deutsche Steuerberaterkammer sagt: „Wer die AfA selbst macht, spart 200 € - aber riskiert Nachzahlungen von 5.000 € und mehr.“

Was kommt in Zukunft?

Im Jahr 2025 könnte sich alles ändern. Das Bundesfinanzministerium plant, für alle Wohngebäude einen einheitlichen Satz von 2,5 % einzuführen - unabhängig vom Baujahr. Das würde die Komplexität reduzieren. Aber: Für Neubauten wäre das ein Nachteil. Sie würden von den bisherigen 3 % auf 2,5 % zurückfallen.

Und bis Ende 2025 soll ein offizieller Online-Rechner für die AfA kommen - vom Bundesfinanzministerium. Dann können Sie Ihre Daten eingeben und automatisch den korrekten Betrag berechnen. Bis dahin: Nutzen Sie die Tabellen. Machen Sie es richtig. Und lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind.

Die AfA ist kein Geheimnis. Sie ist ein Recht. Und wenn Sie es richtig nutzen, dann zahlt der Staat Ihnen jedes Jahr ein Stück Geld zurück - für den Wertverlust, den Sie sowieso tragen.

14 Kommentare

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    Jeff Helsen

    Februar 19, 2026 AT 22:04

    Ich hab meine AfA letztes Jahr endlich richtig gemacht nach diesem Artikel - und wow, 800€ mehr im Portemonnaie! Endlich mal was, das wirklich funktioniert. Danke für die klare Erklärung, hab’s sogar meinem Schwager weitergeleitet 😊

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    Konrad Witek

    Februar 20, 2026 AT 06:24

    Wichtig: Nur das Gebäude, nicht der Boden. Das vergessen viele. Ich hab auch erst gedacht, 70 % sind immer okay. Aber bei meinem Altbau mit Garten war’s nur 62 %. Gutachten hat gerettet.

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    Akshata Acharya

    Februar 20, 2026 AT 10:14

    Ich hab die degressive AfA genommen und bereue es nicht. Erstes Jahr 14k abgesetzt, das hat mich gerettet. Langfristig? Keine Ahnung. Aber jetzt? Danke.

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    Megan Bauer

    Februar 21, 2026 AT 22:40

    Leute, das mit dem Übergabetermin ist der größte Fehler. Ich hab im Januar abgeschrieben, obwohl die Schlüssel erst im März kamen. Finanzamt hat 3 Monate gestrichen. Hab’s jetzt dokumentiert. Holt euch das Gutachten. Es lohnt sich.

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    Melanie Rosenboom

    Februar 22, 2026 AT 08:57

    Ich bin Immobilienmaklerin und sehe jeden Tag, wie Leute die AfA falsch machen. Der größte Fehler? Sie verwechseln Reparatur mit Modernisierung. Ein neues Dach? Abschreibbar. Ein kaputter Heizkörper? Nicht. Einfach, aber oft missverstanden.

    Und ja, Online-Rechner sind nützlich – aber nur als Anhaltspunkt. Ein Steuerberater kostet 200€, spart aber 5000€. Das ist keine Ausgabe, das ist Investition.

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    Ciaran McQuiston

    Februar 23, 2026 AT 20:30

    Interessant, wie komplex das ganze System ist. Ich hab mal versucht, das alles selbst zu berechnen – kam raus: eine Excel-Tabelle mit 17 Spalten, 3 Formeln, 2 Nebenrechnungen und einem Haufen Unsicherheit. Dann hab ich einen Berater genommen. War die beste Investition meines Lebens. Nicht weil ich Geld gespart habe – sondern weil ich endlich aufgehört habe, mir Sorgen zu machen. Die Steuer ist kein Kampf, sie ist ein Prozess. Und Prozesse brauchen Struktur. Und manchmal brauchen sie einfach jemanden, der weiß, was er tut.

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    Christian Steier

    Februar 25, 2026 AT 04:58

    Die 3% für Neubauten ab 2023 sind ein echter Gamechanger. Ich hab 2024 gekauft, 3% abgeschrieben – das ist fast doppelt so viel wie bei meinem ersten Haus 2018. Der Staat unterstützt wirklich, wenn man es richtig macht. Nur: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Ich hab alles in einer Cloud-Map gespeichert – Vertrag, Gutachten, Belege. Jedes Jahr neu durchgucken. Einfach. Effektiv.

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    Stefan Kreuzer

    Februar 26, 2026 AT 19:45

    Die AfA ist kein Steuertrick, sondern eine korrekte Buchhaltungsmethode. Jeder, der sie nicht anwendet, unterliegt einer falschen wirtschaftlichen Bewertung. Die Abschreibung entspricht der tatsächlichen Wertminderung. Die Nicht-Anwendung führt zu einer Überbewertung des Vermögens und damit zu einer unfairen Besteuerung. Ich empfehle die lineare Abschreibung als Standard, da sie nachhaltig und transparent ist.

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    Liv 🤫

    Februar 27, 2026 AT 23:25

    Ich hab die degressive AfA ausprobiert. War cool im ersten Jahr. Aber dann dachte ich: Was, wenn ich die Wohnung doch nicht verkaufe? Dann hab ich die ganze Zeit zu viel abgeschrieben. Hab’s umgestellt. Jetzt bin ich wieder bei 2%. Beruhigender. Und sicherer.

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    Koen Ellender

    Februar 28, 2026 AT 18:48

    Es ist merkwürdig, wie wir uns so sehr an Steuervorteilen orientieren, als wäre das der Sinn des Lebens. Aber die AfA? Sie ist nicht ein Bonus. Sie ist eine Anerkennung. Dass Immobilien alteren. Dass wir nicht ewig jung sind. Dass alles vergeht. Und trotzdem halten wir. Bauen. Vermieten. Verlieren. Und dabei zahlen wir Steuern. Nicht weil wir wollen. Sondern weil es fair ist. Vielleicht ist die AfA nicht nur eine Rechnung. Vielleicht ist sie ein Spiegel.

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    Bernd Scholkemper

    März 1, 2026 AT 23:07

    Ich hab das mit dem Grundstückswert nie verstanden. Warum zahlt man für Boden, aber nicht für ihn? Warum ist ein Stück Erde steuerfrei, aber ein Haus darauf nicht? Das ist ein bisschen absurd, oder? Ich hab mir mal einen Architekten gefragt – der sagte: „Weil der Boden nicht kaputt geht.“ Aber… was ist mit Erosion? Mit Grundwasser? Mit Klimawandel? Vielleicht ist das nur eine alte Regel, die nicht mehr passt.

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    Claudia Fischer

    März 3, 2026 AT 10:52

    Typisch. Wieder ein Artikel, der Leute zum Selbermachen animiert. Und dann kommt der Steuerprüfer und sagt: „Wo ist das Gutachten?“ Und plötzlich sind 15.000€ weg. Danke für die Warnung. Ich bleib bei meinem Berater. Ich hab kein Interesse daran, mein Leben in Excel-Tabellen zu verbringen.

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    Aisling Doyle

    März 4, 2026 AT 07:02

    Ich hab die degressive AfA genommen. Und dann kam die Prüfung. Und dann kam die Nachzahlung. Und dann kam der Anwalt. Und dann kam die Depression. Und dann kam die Therapie. Und jetzt? Ich kaufe keine Immobilien mehr. Ich vermiete nur noch mein Herz. Und das lässt sich nicht abschreiben. Aber es ist auch nicht steuerpflichtig. Und das ist mehr als genug.

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    Ann-Jorunn Aune

    März 4, 2026 AT 11:58

    Wusstet ihr, dass die AfA-Tabellen von der EU geplant wurden, um kleine Vermieter zu schwächen? Die 3% für Neubauten? Das ist eine Falle. Die Banken profitieren. Die Baukonzerne profitieren. Und wir? Wir zahlen später. Die Rückversteuerung ist nur der Anfang. Bald kommt die digitale Immobilien-Überwachung. Alles wird verfolgt. Alles wird berechnet. Und wer sich nicht anpasst? Der wird bestraft. Ich hab meine Daten gelöscht. Ich kaufe keine Immobilien mehr. Ich lebe in einem Zelt. Und ich bin glücklich.

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