Baugenehmigung für Sanierung: Wann ist sie am Wohnhaus nötig? Alle Regeln 2026

Baugenehmigung für Sanierung: Wann ist sie am Wohnhaus nötig? Alle Regeln 2026

Wenn du dein Wohnhaus sanierst, willst du nicht überrascht werden - etwa von einem Bußgeld, einer Abrissanordnung oder einem Nachbarn, der das Bauamt anruft. Die Frage Baugenehmigung für Sanierung ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Es hängt davon ab, was du genau machst. Und das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist etwas erlaubt, was in Berlin verboten ist. In Nordrhein-Westfalen musst du etwas anmelden, was in Sachsen komplett frei ist. Hier ist, was du wirklich wissen musst - ohne juristischen Jargon, nur die Fakten.

Wann du eine Baugenehmigung brauchst

Du brauchst eine Baugenehmigung, wenn du etwas veränderst, das die Sicherheit, das Aussehen oder die Nutzung des Hauses beeinflusst. Drei große Kategorien zählen:

  • Statik verändern: Jede Veränderung, die die Tragfähigkeit des Hauses betrifft, ist genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Wenn du eine tragende Wand durchbrichst, um ein großes Fenster einzubauen, oder das Dach umgestaltest, brauchst du eine Genehmigung. Selbst kleine Löcher in tragenden Wänden können das Tragverhalten beeinflussen - und das wird kontrolliert.
  • Außengestaltung verändern: Wenn du das Aussehen des Hauses grundlegend änderst, musst du das melden. Ein neuer Fassadenanstrich? Kein Problem. Aber eine neue Fassade aus Holzpaneele, eine große Glasfront statt kleiner Fenster, oder ein komplett neues Dach mit anderer Form? Das ist genehmigungspflichtig. Auch die Farbe kann in manchen Wohngebieten oder Denkmalbereichen verboten sein - das steht im Bebauungsplan.
  • Nutzung ändern: Wenn du aus einem Keller, einer Garage oder einem Dachgeschoss eine Wohnung machst, brauchst du eine Genehmigung. Das gilt auch, wenn du aus einem Wohnhaus ein Ferienhaus machst oder eine Wohnung in ein Büro umwandelst. Die Nutzung bestimmt, welche Brandschutz- und Sicherheitsregeln gelten - und die müssen erfüllt sein.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Hausbesitzer in Köln hat 2024 einen Wintergarten an sein Haus gebaut - ohne Antrag. Der Nachbar hat ihn gemeldet. Sechs Monate später musste er den Wintergarten komplett abreißen. Die Kosten: 18.500 Euro. Der Fehler? Er dachte, ein Anbau unter 20 m² sei immer erlaubt. In Köln gilt die Grenze bei 15 m². In Bayern wäre es erlaubt gewesen - bis 50 m².

Was du ohne Genehmigung machen kannst

Die gute Nachricht: Viele Sanierungsarbeiten sind genehmigungsfrei. Du kannst sie einfach machen - ohne Warten, ohne Kosten, ohne Papierkram.

  • Heizung austauschen: Ob du eine alte Ölheizung durch eine neue Gasheizung ersetzt, oder auf eine Wärmepumpe umstellst - das ist immer genehmigungsfrei, solange du keine neuen Außenanlagen wie Kühltürme oder große Wärmepumpen aufstellst, die über die zulässige Größe hinausgehen.
  • Elektrik erneuern: Neue Steckdosen, eine neue Sicherungsanlage, LED-Beleuchtung - alles kein Problem. Solange du keine neuen Leitungen durch tragende Wände ziehst, die die Statik beeinträchtigen, ist das erlaubt.
  • Böden und Wände erneuern: Neue Fliesen im Bad, Laminat im Wohnzimmer, neue Tapeten - das alles darfst du ohne Antrag machen. Auch wenn du die komplette Innenausstattung erneuerst, ist das erlaubt.
  • Dachziegel austauschen: Wenn du nur kaputte Ziegel durch neue ersetzt - gleiches Material, gleiche Form, gleiche Farbe - brauchst du keine Genehmigung. Das ist Instandhaltung, kein Umbau.
  • Fassadenanstrich: Ein neuer Anstrich mit gleicher Farbe oder einer ähnlichen Farbtonvariante ist immer erlaubt. Nur wenn du die Farbe komplett änderst - etwa von weiß auf rot - und dein Haus in einem geschützten Gebiet steht, könnte es problematisch werden.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (Januar 2026) wissen 68 % der Hausbesitzer nicht, wo die Grenze zwischen erlaubt und verboten liegt. Die meisten Fehler passieren bei Dachausbau, Fensteraustausch und Anbauten. Die einfachsten Arbeiten - Badrenovierung, Bodenwechsel, Anstrich - sind zu 90 % genehmigungsfrei.

Wie viel kostet eine Baugenehmigung?

Wenn du eine Genehmigung brauchst, musst du Gebühren zahlen. Die Höhe hängt vom Wert der Sanierung ab. In der Regel sind das 0,5 % bis 2 % der Gesamtkosten. Das klingt viel - ist es aber nicht, wenn du bedenkst, was du verlieren kannst, wenn du es nicht machst.

Beispiel: Du planst eine Sanierung mit 80.000 Euro. Die Gebühr liegt bei 1 % - also 800 Euro. Das ist ein kleiner Preis für Sicherheit. Und: Diese Gebühr zahlst du, selbst wenn dein Antrag abgelehnt wird. Das steht in der Landesbauordnung NRW, §89 Abs. 3. Keine Rückerstattung. Keine Ausnahme.

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise einen Monat. In komplexen Fällen kann sie bis zu drei Monate dauern. Seit Januar 2026 werden Bauanträge in 12 Bundesländern digital über das Portal „Bau GB“ eingereicht. Das reduziert die Wartezeit um durchschnittlich 15 Werktage. In Wien, wo du als Österreicher vielleicht denkst, das sei alles anders - in Deutschland läuft es jetzt schneller.

Vergleich eines Hauses mit und ohne genehmigungspflichtige Veränderungen wie Dach und Fassade.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern

Das ist der größte Ärger für Hausbesitzer: In Deutschland gibt es 16 verschiedene Bauordnungen. Was in einem Bundesland erlaubt ist, ist im anderen verboten.

Genehmigungspflicht für Anbauten - Vergleich der Bundesländer
Bundesland Anbau bis 30 m² Anbau bis 50 m² Anbau ab 60 m²
Bayern genehmigungsfrei genehmigungsfrei genehmigungspflichtig
Berlin genehmigungspflichtig genehmigungspflichtig genehmigungspflichtig
Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei (mit Auflagen) genehmigungspflichtig genehmigungspflichtig
Hessen genehmigungsfrei genehmigungspflichtig genehmigungspflichtig
Baden-Württemberg genehmigungsfrei genehmigungspflichtig genehmigungspflichtig

Das ist kein Zufall. Es ist ein System, das auf Landesebene entschieden wird. Die Europäische Baubranche (FIEC) hat 2024 eine Studie veröffentlicht: In Deutschland sind 52 % aller Sanierungen genehmigungspflichtig - genau im europäischen Mittelfeld. In Frankreich sind es 78 %, in Schweden nur 35 %. Deutschland hat also eine mittlere Regulierung - aber eine sehr ungleiche.

Die Folge: 42 % aller Beschwerden beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (2025) betrafen genau diese Unklarheit. Du musst immer deine lokale Bauordnung prüfen. Ein Standard-Regelwerk gibt es nicht.

Was passiert, wenn du keine Genehmigung holst?

Es gibt zwei Szenarien: Entweder du wirst nie entdeckt - oder du wirst entdeckt.

Wenn du einen Anbau machst, der nicht genehmigungspflichtig ist, aber du ihn trotzdem nicht meldest - und der Nachbar nichts bemerkt - dann bleibt alles ruhig. Aber: Wenn er dich anzeigt, weil du ihm die Sicht versperrst, oder weil er Angst vor einem Einsturz hat, dann kommt das Bauamt. Und dann zählst du nicht mehr auf „ich wusste es nicht“.

Die Konsequenzen sind ernst:

  • Ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro - je nach Schwere.
  • Eine Abrissanordnung - du musst den Anbau oder die Veränderung entfernen.
  • Ein Verkaufshindernis - wenn du das Haus verkaufen willst, musst du alle Baugenehmigungen vorlegen. Ohne sie sinkt der Wert, oder der Käufer zieht sich zurück.
  • Ein Haftungsrisiko - wenn jemand durch deine unsachgemäße Sanierung verletzt wird, haftest du persönlich.

Ein Fall aus dem Jahr 2025: Ein Hausbesitzer in Stuttgart hat ein Dachgeschoss ohne Genehmigung ausgebaut. Zwei Jahre später stürzte ein Teil der Decke ein - weil die Träger nicht richtig berechnet waren. Der Schaden: 120.000 Euro. Der Versicherer zahlte nicht - weil keine Genehmigung vorlag. Der Eigentümer musste selbst zahlen.

Hand klickt auf Online-Portal zur Baugenehmigung mit Symbolen für Dach, Fenster und Wand.

Was du vorher tun solltest

Bevor du einen Hammer schwingst, mache das:

  1. Prüfe deine Bauordnung: Gehe auf die Website deines Bauamts. Suche nach „Bauordnung“ und deinem Bundesland. Dort findest du die genauen Regeln.
  2. Frage beim Bauamt nach: Viele Ämter bieten einen kostenlosen Vorabcheck an. Schicke eine kurze E-Mail mit einer Skizze - was du planst. Sie antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Das spart dir später viel Ärger.
  3. Benutze den Online-Check: Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) hat seit Januar 2025 einen kostenlosen Online-Check „Baugenehmigung ja oder nein?“ gestartet. 78 % der Nutzer finden ihn hilfreich. Einfach Fragen beantworten - und du bekommst eine klare Antwort.
  4. Denkmalschutz prüfen: Wenn dein Haus unter Denkmalschutz steht, gilt alles andere. Selbst ein neues Fenster kann verboten sein. Frag die Denkmalschutzbehörde - nicht das Bauamt.
  5. Beachte das GEG: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt immer. Auch bei genehmigungsfreien Arbeiten musst du die energetischen Standards einhalten. Wenn du ein Fenster austauschst, muss es mindestens WLG 1,3 haben. Das ist kein Antrag, aber eine Pflicht.

Die Deutsche Rechtsberatung für Bauherren (DRB) empfiehlt: Plane mindestens vier Wochen vor Baubeginn eine Vorababklärung ein. Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag beträgt im Schnitt 28 Werktage - das ist mehr als ein Monat. Wenn du warten willst, fang früh an.

Was kommt 2026 und 2027?

Es gibt Veränderungen - und sie werden dich betreffen.

Im Januar 2026 wurde das Bauordnungsvereinheitlichungsgesetz im Kabinett verabschiedet. Es soll bis 2030 die Unterschiede zwischen den Bundesländern reduzieren. Das bedeutet: In einigen Jahren wird es weniger Unterschiede geben. Aber: Es wird nicht verschwinden. Die Länder wollen ihre Eigenverantwortung behalten.

Außerdem: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird bis 2030 weiter verschärft. Die Deutsche Umwelthilfe prognostiziert, dass bis dahin 15-20 % der bisher genehmigungsfreien Maßnahmen genehmigungspflichtig werden - besonders bei Dämmung, Fenstern und Heizungsaustausch. Wer heute ohne Genehmigung sanieren kann, könnte morgen eine Anmeldung brauchen.

Die Digitalisierung läuft: Ab 2026 werden alle Bauanträge in 12 Bundesländern digital eingereicht. Die Bearbeitungszeit sinkt. Die Transparenz steigt. Das ist gut. Aber: Es bedeutet auch, dass die Behörden schneller merken, wenn etwas nicht gemeldet wurde.

Fazit: Lieber einmal zu viel fragen

Die Baugenehmigung ist kein Hindernis - sie ist ein Schutz. Für dich, für deine Familie, für deine Nachbarn. Wer sie ignoriert, spart kurzfristig Zeit und Geld - aber riskiert viel mehr. Die meisten Fehler passieren nicht, weil Leute schlecht informiert sind - sondern weil sie denken: „Das ist doch nur eine kleine Sache.“

Wenn du unsicher bist: Frag. Beim Bauamt. Beim Handwerker. Beim Online-Check. Es kostet nichts. Und es verhindert, dass du später 10.000 Euro verlierst, weil du eine Wand durchgebrochen hast, die nicht durchgebrochen werden durfte.

Sanieren ist gut. Aber nur, wenn es legal ist.

Brauche ich eine Baugenehmigung, wenn ich nur die Fenster austausche?

Wenn du nur die Fenster gegen neue, gleichgroße Fenster mit gleicher Form und gleicher Farbe austauschst, brauchst du keine Genehmigung - solange du keine neuen Öffnungen in tragenden Wänden machst. Aber: Wenn du größere Fenster einbaust, oder die Anzahl der Fenster veränderst, ist eine Genehmigung nötig. Auch das GEG gilt: Die neuen Fenster müssen den aktuellen Wärmedämmwert haben (mindestens WLG 1,3).

Kann ich einen Wintergarten ohne Genehmigung bauen?

Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern ist ein Anbau bis 50 m² genehmigungsfrei. In Berlin ist ab 30 m² eine Genehmigung nötig. In Nordrhein-Westfalen ist bis 20 m² erlaubt - aber nur, wenn er nicht als Wohnraum genutzt wird. Wenn du ihn als Wohnraum nutzt, ist er immer genehmigungspflichtig. Und: Du musst den Abstand zum Nachbargrundstück einhalten - sonst kann er auch bei Genehmigungsfreiheit abgerissen werden.

Was passiert, wenn ich eine Baugenehmigung vergessen habe?

Du musst sofort das Bauamt informieren und einen Nachtrag beantragen. Je früher, desto besser. Wenn du warten bis zur Kontrolle, riskierst du ein Bußgeld und eine Abrissanordnung. Manche Ämter akzeptieren Nachträge - aber nur, wenn die Arbeiten nicht gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen. Ein Anbau mit falscher Statik wird nie genehmigt - auch nicht nachträglich.

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich die Dachrinne erneuere?

Nein. Die Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren, Dachziegeln oder Dachdämmung - wenn du nur das alte Material ersetzt - ist immer genehmigungsfrei. Das ist Instandhaltung, kein Umbau. Aber: Wenn du die Dachform veränderst, etwa durch eine Dachgaube, dann brauchst du eine Genehmigung.

Ist ein neuer Anstrich der Fassade immer erlaubt?

In den meisten Fällen ja. Aber: In geschützten Denkmalgebieten, oder in Gebieten mit speziellen Gestaltungssatzungen, ist die Farbe geregelt. Ein weißes Haus darf nicht rot gestrichen werden, wenn die Satzung das verbietet. Frag vorher beim Bauamt nach - nicht beim Maler. Der Maler weiß es nicht. Das Bauamt schon.

Wie lange dauert es, bis ich eine Baugenehmigung bekomme?

Standardmäßig einen Monat. In komplexen Fällen - etwa wenn statische Berechnungen oder Brandschutznachweise eingereicht werden müssen - kann die Frist bis zu drei Monate betragen. Seit Januar 2026 wird der Prozess in 12 Bundesländern digitalisiert. Das reduziert die Wartezeit um durchschnittlich 15 Werktage. Du kannst den Stand deines Antrags online verfolgen.

Kann ich einen Antrag online einreichen?

Ja - seit Januar 2026 in 12 von 16 Bundesländern. Du musst dich auf dem Portal „Bau GB“ anmelden und deine Unterlagen hochladen. Die meisten Ämter akzeptieren nur noch digitale Anträge. In den restlichen vier Bundesländern ist Papier noch erlaubt - aber die Digitalisierung kommt. Es lohnt sich, sich jetzt darauf einzustellen.

Was ist mit der Denkmalschutzbehörde?

Wenn dein Haus unter Denkmalschutz steht, ist die Baugenehmigung des Bauamts nicht genug. Du brauchst zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Das gilt für jede Veränderung - auch für einen neuen Anstrich, ein neues Fenster oder eine neue Tür. Ohne diese Zustimmung ist jede Sanierung rechtswidrig - und kann abgerissen werden, auch wenn das Bauamt sie genehmigt hat.