Jeder Immobilienkauf in Deutschland erfordert eine Grundbucheintragung - doch die Kosten können leicht überraschen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro liegen die gesamten Gebühren typischerweise bei rund 5.867 Euro. Das sind fast 1,5 Prozent des Kaufpreises. Doch wie kommen diese Kosten zustande, und können Sie sie senken? Hier erfahren Sie alles über die Hintergründe und praktische Tipps für 2026.
Grundbucheintragung ist der rechtlich verbindliche Prozess zur Eintragung des neuen Eigentümers in das öffentliche Grundbuch nach einem Immobilienkauf in Deutschland. Laut § 3 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO) muss jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt erhalten, und erst die Eintragung im Grundbuch begründet das Eigentum rechtlich - Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung allein reichen nicht aus. Das Grundbuch dient als öffentliches Register, das jedem die aktuellen Eigentumsverhältnisse und Belastungen zeigt. Ohne Eintragung bleibt das Eigentum rechtlich unsicher, selbst wenn Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Deshalb ist die Grundbucheintragung kein Formalitätsschritt, sondern die Voraussetzung für Ihr Eigentum.Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das bundesweit einheitlich gilt. Seit 2023 gelten die aktuellen Gebührenregelungen nach der letzten Anpassung durch das Gesetz zur Änderung notarieller und gerichtlicher Kosten vom Dezember 2022. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die Kosten für die Grundbucheintragung klar berechenbar sind - ein großer Vorteil gegenüber Ländern mit marktwirtschaftlich regulierten Notargebühren.
Wie berechnen sich die Gebühren für die Grundbucheintragung?
Die Gesamtkosten für die Grundbucheintragung setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Notarkosten und den Grundbuchkosten. Beide werden nach dem sogenannten Geschäftswert berechnet, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht. Bei einer Grundschuld richtet sich der Geschäftswert nach der Höhe der Grundschuld.
Notarkosten umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch. Sie werden nach Anlage 2 des GNotKG berechnet und inkludieren 19 % Mehrwertsteuer (MwSt.). Grundbuchkosten hingegen werden vom Grundbuchamt erhoben und sind steuerfrei. Beide Kostenblöcke folgen einer festen Gebührentabelle, die nicht verhandelbar ist. Das bedeutet: Sie können die Höhe nicht beeinflussen, aber Sie können den Geschäftswert gezielt senken.
Aktuelle Gebührenstrukturen 2026 im Überblick
Die Kosten für die Grundbucheintragung variieren je nach Kaufpreis. Hier ein konkretes Beispiel:
| Kaufpreis | Notarkosten inkl. MwSt. | Grundbuchkosten | Gesamtkosten | Gesamtkosten in % |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 2.383 € | 1.000 € | 3.383 € | 1,69 % |
| 400.000 € | 4.254 € | 1.613 € | 5.867 € | 1,47 % |
| 600.000 € | 5.897 € | 2.215 € | 8.112 € | 1,35 % |
| 1.000.000 € | 9.000 € | 3.750 € | 12.750 € | 1,28 % |
Diese Zahlen basieren auf den aktuell geltenden Vorschriften des GNotKG. Für Immobilien unter 100.000 Euro liegen die Gesamtkosten typischerweise bei etwa 1,8 % des Kaufpreises, während sie bei Immobilien über 1 Million Euro auf etwa 1,2 % sinken. Dies liegt daran, dass die Gebührentabelle nicht linear gestaffelt ist. Je höher der Kaufpreis, desto geringer der prozentuale Anteil der Gebühren.
5 Strategien, um die Kosten für die Grundbucheintragung zu senken
Obwohl die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Gesamtkosten zu reduzieren. Hier sind die effektivsten Strategien:
- Erhöhen Sie Ihr Eigenkapital: Durch mehr Eigenkapital senken Sie die Höhe der Grundschuld. Bei einer Kaufsumme von 400.000 Euro und einer Grundschuld von 200.000 Euro fallen Grundbuchkosten von 435 Euro an. Wenn Sie stattdessen 250.000 Euro Eigenkapital einbringen, reduziert sich die Grundschuld auf 150.000 Euro, was die Grundbuchkosten auf 326,25 Euro senkt - eine Ersparnis von 108,75 Euro.
- Vermeiden Sie unnötige Rechte: Jedes zusätzliche Recht wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht löst separate Gebühren aus. Beispielsweise kostet die Eintragung eines Vorkaufsrechts nach KV-Nr. 21201 GNotKG einen Gebührensatz von 0,5. Fragen Sie daher genau, ob alle vorgesehenen Rechte wirklich erforderlich sind.
- Beantragen Sie die Grundschuldbestellung parallel zur Eigentumsumschreibung: Die Deutsche Grundbesitzervereinigung empfiehlt in ihrem Leitfaden "Grundbuchkosten clever steuern", die Grundschuld parallel zur Eigentumsumschreibung zu beantragen. So vermeiden Sie doppelte Verwaltungsprozesse und sparen Zeit und Geld.
- Prüfen Sie die Finanzierungsbedingungen: Eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung verursacht ebenfalls Kosten. Für eine Abtretungserklärung fallen laut Schwaebisch-Hall.de (2025) Notarkosten von 70 Euro zzgl. 19 % MwSt. (13,30 Euro) und Grundbuchkosten von 217,50 Euro an, was Gesamtkosten von 303,80 Euro ergibt. Planen Sie frühzeitig, um unnötige Umschuldungen zu vermeiden.
- Vorbereitung der Unterlagen: Eine fehlende Grundbuchberechtigungserklärung durch den Verkäufer kann die Bearbeitungszeit um durchschnittlich 10 Tage verlängern. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen rechtzeitig vor der notariellen Beurkundung vorliegen. Dies beschleunigt den Prozess und verhindert zusätzliche Kosten durch Verzögerungen.
Häufige Fehler bei der Kostenplanung
Viele Immobilienkäufer unterschätzen die Kosten für die Grundbucheintragung - mit teuren Folgen. Die häufigsten Fehler sind:
- Ignorieren der Mehrwertsteuer: Notarkosten inkludieren 19 % MwSt., was oft übersehen wird. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind die Notarkosten 3.575 Euro zzgl. 679,25 Euro MwSt. - insgesamt 4.254,25 Euro. Ohne Berücksichtigung der MwSt. können Sie leicht 679 Euro unterschätzen.
- Verwechslung mit der Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer (zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Schleswig-Holstein) ist eine separate Abgabe und wird nicht in die Grundbuchkosten einbezogen. Viele Käufer verwechseln beide Kostenblöcke und berechnen falsch.
- Unterschätzung der Grundschuld: Wenn Sie eine Grundschuld aufnehmen, erhöht sich der Geschäftswert entsprechend. Eine Grundschuld von 200.000 Euro führt zu zusätzlichen Kosten von 435 Euro (Notarkosten) plus 435 Euro (Grundbuchkosten). Dies kann leicht übersehen werden, wenn Sie nur den Kaufpreis betrachten.
- Keine rechtzeitige Koordination mit der Bank: Verzögerungen bei der Grundschuldbestellung durch die Bank können die Bearbeitungszeit verlängern. Fragen Sie frühzeitig nach den benötigten Unterlagen, um Blockaden zu vermeiden.
Frequently Asked Questions (FAQ)
Sind die Gebühren für die Grundbucheintragung verhandelbar?
Nein. Die Gebühren für die Grundbucheintragung sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Höhe bundesweit einheitlich. Sie können jedoch durch kluge Planung den Geschäftswert beeinflussen - zum Beispiel durch mehr Eigenkapital. Dies senkt die Grundschuld und damit verbundene Kosten.
Wie lange dauert die Grundbucheintragung?
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 4,3 Wochen. In Bayern sind es etwa 3,8 Wochen, in Berlin dagegen 5,2 Wochen. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen kann die Dauer um bis zu 10 Tage verkürzen. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Verkäufer die Grundbuchberechtigungserklärung rechtzeitig vorlegt - eine fehlende Erklärung verlängert die Bearbeitung oft um durchschnittlich 10 Tage.
Welche Rolle spielt die MwSt. bei den Notarkosten?
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) von 19 % wird auf die Notargebühren erhoben. Sie ist ein fester Bestandteil der Notarkosten und wird separat ausgewiesen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro betragen die Notarkosten vor MwSt. 3.575 Euro, plus 679,25 Euro MwSt., insgesamt also 4.254,25 Euro. Ohne Berücksichtigung der MwSt. können Sie leicht 679 Euro unterschätzen.
Gibt es Unterschiede in den Gebühren zwischen den Bundesländern?
Nein. Die Notargebühren sind in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Dies folgt aus § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung und § 125 GNotKG. Ob Sie in Bayern, Berlin oder Schleswig-Holstein kaufen - die Gebühren für die Grundbucheintragung sind immer gleich. Lediglich die Grunderwerbsteuer variiert zwischen den Bundesländern (3,5 % bis 6,5 %).
Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Grundbuchkosten aus?
Die Digitalisierung des Grundbuchwesens durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bearbeitungszeiten seit 2023 um durchschnittlich 18 % reduziert. Dies spart indirekt Kosten, da weniger Verwaltungsaufwand erforderlich ist. Die Bundesregierung plant zudem die Einführung eines digitalen Grundbuchs bis 2028, was langfristig die Verwaltungskosten senken soll. Bislang haben sich die Gebühren selbst jedoch noch nicht verändert - sie bleiben gesetzlich festgelegt.
Geschrieben von Jens Schreiber
Zeige alle Beiträge von: Jens Schreiber