Schenkung vs. Vererbung von Immobilien: So sparen Sie Steuern

Schenkung vs. Vererbung von Immobilien: So sparen Sie Steuern

Was ist besser: Eine Immobilie zu Lebzeiten verschenken oder sie nach dem Tod vererben? Viele Familien stellen sich diese Frage, wenn es um das Familienhaus geht. Die Antwort ist nicht einfach - es hängt von Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und Ihrer Planung ab. Beide Wege, Schenkung und Vererbung, haben ihre Vor- und Nachteile. Und vor allem: Sie unterscheiden sich in der Steuerlast. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Strategie können Sie Tausende Euro sparen. Die schlechte Nachricht: Wenn Sie es falsch machen, zahlen Sie viel mehr als nötig.

Wie wird eine Immobilie bewertet?

Bevor Sie entscheiden, ob Sie verschenken oder vererben, müssen Sie wissen: Wie viel ist die Immobilie wert? Das Finanzamt nimmt den Verkehrswert als Grundlage. Das ist der Preis, den die Immobilie auf dem Markt heute erzielen würde - unabhängig davon, ob Sie sie vor fünf Jahren für 300.000 Euro gekauft haben oder nicht. Der Wert wird anhand von Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und aktuellen Marktdaten berechnet. Ein Gutachter prüft vergleichbare Immobilien in Ihrer Straße oder Nachbarschaft. Aber Achtung: Das Finanzamt bewertet nicht vor Ort. Es verlässt sich auf Datenbanken. Wenn Ihre Wohnung renovierungsbedürftig ist, wird das oft nicht berücksichtigt. Das kann zu einer höheren Steuerlast führen. Ein professionelles Verkehrswertgutachten kann helfen, den Wert realistischer darzustellen - und damit die Steuer zu senken.

Freibeträge: Wer bekommt wie viel steuerfrei?

Die Steuer wird nur auf den Betrag erhoben, der über den persönlichen Freibetrag hinausgeht. Und hier liegt ein großer Unterschied zwischen Schenkung und Vererbung - oder besser gesagt: ein großer Vorteil der Schenkung.

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro steuerfrei - egal ob verschenkt oder vererbt.
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder: 400.000 Euro steuerfrei - bei Schenkung und Erbschaft.
  • Enkelkinder: 200.000 Euro (wenn die Eltern noch leben), sonst 400.000 Euro.
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern, Großeltern: Nur 20.000 Euro.
  • Alle anderen: Auch 20.000 Euro.
Diese Freibeträge gelten für Schenkung und Vererbung gleich. Aber hier kommt der entscheidende Unterschied: Bei einer Schenkung werden alle vorherigen Geschenke der letzten 10 Jahre mitgezählt. Bei einer Erbschaft hingegen werden frühere Schenkungen ignoriert. Das ist ein riesiger Vorteil, wenn Sie planen.

Der 10-Jahres-Zyklus: Der größte Vorteil der Schenkung

Stellen Sie sich vor: Sie haben zwei Kinder. Jedes Kind bekommt einen Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn Sie jetzt eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro verschenken, bleibt nichts übrig - Steuerfreiheit. Aber was, wenn die Immobilie erst 600.000 Euro wert ist? Dann bleibt pro Kind 200.000 Euro Freibetrag übrig. Und diese 200.000 Euro können Sie in 10 Jahren wieder nutzen. Sie verschenken also 600.000 Euro heute - und in zehn Jahren nochmal 600.000 Euro, ohne Steuer. Das geht mit Erbschaft nicht. Sobald Sie versterben, wird der gesamte Nachlass auf einmal berechnet. Vorangegangene Schenkungen zählen nicht. Aber auch nicht die Freibeträge, die noch nicht genutzt wurden. Sie verlieren sie.

Ein konkretes Beispiel: Sie wollen Ihrem Sohn ein Haus im Wert von 500.000 Euro geben. Sie haben bereits vor 12 Jahren 100.000 Euro in bar verschenkt. Diese 100.000 Euro zählen nicht mehr - sie sind älter als 10 Jahre. Ihr Sohn hat also noch 400.000 Euro Freibetrag. Die Immobilie ist 500.000 Euro wert. Die Steuer fällt nur auf die 100.000 Euro darüber - und die sind in Steuerklasse I mit 7% bis 30% besteuert. Bei 100.000 Euro Überhang und einem Steuersatz von 7% wären das 7.000 Euro. Wenn Sie stattdessen vererben, hätte Ihr Sohn denselben Freibetrag - aber er könnte ihn nicht nochmal nutzen. Die Schenkung gibt Ihnen Flexibilität. Die Vererbung nicht.

Was passiert bei Geschwistern?

Geschwister haben nur 20.000 Euro Freibetrag. Das ist wenig. Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro an Ihr Geschwisterkind verschenken, bleibt ein steuerpflichtiger Betrag von 280.000 Euro. In Steuerklasse II (für Geschwister) liegt der Steuersatz zwischen 15% und 43%. Auf 280.000 Euro könnte das eine Steuer von über 70.000 Euro bedeuten. Bei Vererbung wäre es genauso - aber Sie hätten keine Möglichkeit, den Freibetrag später wieder zu nutzen. Und das ist das Problem: Mit 20.000 Euro Freibetrag ist eine Schenkung an Geschwister fast immer steuerpflichtig. Eine Strategie: Teilen Sie die Immobilie. Verschenken Sie 20.000 Euro jetzt - und in zehn Jahren nochmal 20.000 Euro. So verteilen Sie die Belastung. Aber: Das ist nur sinnvoll, wenn die Immobilie nicht sofort verkauft werden soll. Denn bei einer Teilübertragung muss das Grundbuch geändert werden - und das kostet Geld.

Steuerlast: Sind Schenkung und Vererbung gleich teuer?

Wenn Sie keine vorangegangenen Schenkungen haben und die Immobilie direkt an ein Kind vererben, dann ist die Steuerlast oft identisch mit einer Schenkung. Aber nur dann. Sobald Sie planen, sichern Sie sich den 10-Jahres-Zyklus. Denn der macht den Unterschied. Ein Beispiel: Sie haben eine Immobilie von 1,2 Millionen Euro. Sie haben drei Kinder. Jedes Kind bekommt 400.000 Euro Freibetrag - also 1,2 Millionen insgesamt. Keine Steuer - egal ob Schenkung oder Vererbung. Aber: Wenn Sie die Immobilie jetzt verschenken, können Sie in zehn Jahren nochmal 1,2 Millionen steuerfrei an die Kinder geben. Wenn Sie vererben, ist das nicht möglich. Der Nachlass ist einmalig. Die Schenkung ist eine Wiederholungstaktik. Und das ist der wahre Vorteil.

Waage mit Haus und Freibetrag-Coins, 10-Jahres-Uhr im Hintergrund

Was ist mit dem Familienheim?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner in der Immobilie wohnen, und Sie sie an Ihren Partner verschenken, dann ist das steuerfrei - vorausgesetzt, er bleibt dort wohnen. Das gilt auch, wenn Sie die Immobilie nur zu 50% besitzen und die andere Hälfte verschenken. Diese Regelung gibt es nicht bei Vererbung. Bei Vererbung gilt der 500.000-Euro-Freibetrag - aber nicht die zusätzliche Befreiung für das gemeinsame Heim. Die Schenkung bietet hier einen klaren Vorteil. Sie vermeiden Steuern, behalten die Immobilie in der Familie und vermeiden Komplikationen nach Ihrem Tod.

Die Meldepflicht: Was Sie nicht vergessen dürfen

Bei einer Schenkung müssen Sie innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Keine Einladung. Keine Erinnerung. Drei Monate ab Tag der Übertragung. Wenn Sie es versäumen, drohen hohe Zuschläge. Bei einer Erbschaft wird die Steuererklärung im Rahmen des Erbfalls abgegeben - meistens innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod. Es gibt keine dreimonatige Frist. Aber: Die Erbschaftssteuererklärung ist komplexer. Sie brauchen den Nachlassverzeichnis, den Sterbebescheinigung, die Erbschaftsbescheinigung, den Grundbuchauszug und vieles mehr. Die Schenkung ist einfacher - aber sie muss rechtzeitig gemeldet werden.

Haftung: Wer zahlt, wenn der andere nicht zahlen kann?

Bei einer Schenkung haftet der Schenker, wenn die beschenkte Person die Steuer nicht zahlt. Das ist ein Risiko. Sie geben etwas weg - aber bleiben haftbar. Bei einer Erbschaft haftet der Nachlass. Das bedeutet: Wenn der Nachlass nicht genug Geld hat, um die Steuer zu zahlen, kann das Finanzamt die Immobilie versteigern. Aber Sie als Erbe sind nicht persönlich haftbar - es sei denn, Sie haben den Nachlass angenommen und haben das Geld nicht aufgebracht. Das ist ein wichtiger Unterschied. Wenn Sie eine Immobilie verschenken, müssen Sie sicherstellen, dass der Beschenkte die Steuer zahlen kann - oder Sie selbst bereit sind, einzuspringen.

Was ist mit der Grunderwerbsteuer?

Ein häufiger Irrtum: Bei einer Schenkung fällt Grunderwerbsteuer an. Das ist falsch. Weder bei Schenkung noch bei Vererbung fällt Grunderwerbsteuer an. Das ist eine Steuer, die beim Kauf entsteht. Bei einer Übertragung innerhalb der Familie - egal ob durch Schenkung oder Erbschaft - ist sie ausgeschlossen. Auch Einkommensteuer fällt nicht an. Sie verkaufen nichts. Sie geben etwas weg. Das ist kein Einkommen. Keine Steuer.

Steuerberater-Büro mit Akten, Kalender und Familienfoto bei Dämmerung

Wann ist Schenkung die bessere Wahl?

Schenkung ist sinnvoll, wenn:

  • Sie Ihre Kinder oder Enkel früh unterstützen wollen.
  • Sie den 10-Jahres-Zyklus nutzen wollen, um mehrfach Freibeträge zu nutzen.
  • Sie die Immobilie an Ihren Ehepartner übertragen wollen - und beide wohnen darin.
  • Sie sicherstellen wollen, dass die Immobilie nicht in den Nachlass fällt und damit möglichen Gläubigern ausgesetzt ist.
  • Sie die Kontrolle über die Immobilie behalten wollen - z. B. durch eine Nießbrauchregelung.

Wann ist Vererbung besser?

Vererbung ist sinnvoll, wenn:

  • Sie keine vorangegangenen Schenkungen haben und der Freibetrag voll ausgeschöpft werden kann.
  • Sie die Immobilie nicht verlieren wollen - z. B. weil Sie sie noch bewohnen möchten.
  • Sie unsicher sind, ob die Beschenkten die Steuer zahlen können.
  • Sie keine Meldepflicht erfüllen wollen.
  • Die Immobilie Teil eines größeren Nachlasses ist, der ohnehin steuerfrei bleibt.

Was tun, wenn die Steuer last zu hoch ist?

Wenn die Steuerlast untragbar erscheint, gibt es drei Wege:

  1. Teilweise Schenkung: Verschenken Sie 20.000 Euro pro Jahr an Geschwister - alle 10 Jahre neu.
  2. Nießbrauch regeln: Sie verschenken die Immobilie, behalten aber das Recht, darin zu wohnen. Das senkt den Wert der Schenkung.
  3. Verkauf mit Rückkaufrecht: Sie verkaufen die Immobilie an Ihr Kind zu einem niedrigen Preis - und behalten ein Rückkaufrecht. Das ist komplex, aber manchmal sinnvoll.
Ein Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Erbrechtsanwalt beraten - besonders wenn es um Immobilien über 300.000 Euro geht. Die Regeln sind komplex. Ein Fehler kostet viel Geld. Und wenn Sie in Österreich leben - dann gelten andere Regeln. Aber das ist ein anderes Thema.

Die wichtigste Regel: Planen Sie früh

Die meisten Menschen denken erst nach dem Tod an die Nachlassplanung. Das ist zu spät. Die beste Strategie ist, jetzt zu handeln. Wenn Sie ein Haus haben, das Ihre Kinder später erben sollen, dann überlegen Sie: Können Sie heute einen Teil verschenken? Können Sie den Freibetrag nutzen? Können Sie den Wert senken, indem Sie eine Nießbrauchregelung einbauen? Die Zeit ist Ihr Verbündeter. Je früher Sie planen, desto mehr Freiheiten haben Sie. Und desto weniger Steuern zahlen Ihre Kinder später.

Kann ich eine Immobilie steuerfrei an mein Kind verschenken?

Ja, wenn der Wert der Immobilie 400.000 Euro oder weniger beträgt. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn die Immobilie mehr wert ist, fällt Steuer auf den Überschuss an. Aber: Sie können alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag nutzen. Das heißt, Sie können 400.000 Euro verschenken - und in zehn Jahren nochmal 400.000 Euro - ohne Steuer.

Wird bei der Erbschaft die Schenkung der letzten Jahre berücksichtigt?

Nein. Bei der Erbschaftssteuer werden vorangegangene Schenkungen nicht angerechnet. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Schenkungssteuer, bei der alle Geschenke der letzten 10 Jahre mitgezählt werden. Wenn Sie also in den letzten Jahren schon 200.000 Euro an Ihr Kind verschenkt haben, zählt das bei der Erbschaft nicht - aber bei einer neuen Schenkung schon.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, unbedingt. Sie müssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach der Übertragung beim Finanzamt melden. Die Meldepflicht gilt auch, wenn kein Steuerbetrag anfällt. Versäumen Sie die Frist, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Die Meldung erfolgt über das Formular „Anmeldung der Schenkung“ - das Sie beim Finanzamt anfordern können.

Kann ich die Immobilie verschenken, aber weiter darin wohnen?

Ja, das ist möglich. Sie können eine Nießbrauchregelung vereinbaren. Das bedeutet: Sie übertragen das Eigentum, behalten aber das Recht, die Immobilie zu nutzen. Der Wert der Schenkung sinkt dadurch - und damit auch die Steuer. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden. Das ist teurer als eine einfache Schenkung, aber oft lohnenswert.

Was passiert, wenn das Kind die Schenkungssteuer nicht zahlen kann?

Dann haften Sie als Schenker. Das Finanzamt kann von Ihnen verlangen, die Steuer zu zahlen - auch wenn das Kind das Geld nicht hat. Deshalb ist es wichtig, vor der Schenkung zu prüfen, ob das Kind in der Lage ist, die Steuer zu tragen. Alternativ: Sichern Sie sich eine Ratenzahlung. Das Finanzamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung der Steuer.

Ist eine Schenkung an Geschwister sinnvoll?

Nur mit Vorsicht. Geschwister haben nur 20.000 Euro Freibetrag. Bei einer Immobilie von 300.000 Euro bleibt ein steuerpflichtiger Betrag von 280.000 Euro - das kann mehr als 70.000 Euro Steuer bedeuten. Sinnvoller ist es, den Freibetrag alle 10 Jahre zu nutzen: 20.000 Euro jetzt, 20.000 Euro in zehn Jahren. Das reduziert die Belastung. Aber: Das Grundbuch muss jedes Mal geändert werden - das kostet Notar- und Grundbuchgebühren.

Kann ich die Immobilie vererben, ohne dass meine Kinder Steuern zahlen?

Ja, wenn der Gesamtwert des Nachlasses unter den Freibeträgen bleibt. Für Kinder: 400.000 Euro pro Kind. Wenn Sie zwei Kinder haben und die Immobilie 700.000 Euro wert ist, bleibt ein Überschuss von 300.000 Euro - das ist steuerpflichtig. Aber wenn Sie nur ein Kind haben und die Immobilie 350.000 Euro wert ist, bleibt 50.000 Euro Freibetrag - keine Steuer. Auch bei Ehepartnern: 500.000 Euro Freibetrag - das reicht oft für das Familienheim.

13 Kommentare

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    Sven Ulrich

    Dezember 31, 2025 AT 03:19

    Steuerfrei bis 400k? Klar. Aber nur, wenn du nicht schon 300k vor 11 Jahren verschenkt hast. Dann ist der Freibetrag wieder da. Wer das nicht checkt, zahlt unnötig.

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    Harold Strack

    Januar 1, 2026 AT 14:13

    Ich find’s gut, dass du das so klar aufschreibst. Vielen Leuten ist gar nicht bewusst, dass die 10-Jahres-Frist ein echter Trumpf ist. Ich hab’s letztes Jahr für meine Tochter genutzt – und ja, es hat funktioniert. 😊

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    Hans Hariady

    Januar 2, 2026 AT 23:45

    Ja, aber… Moment… Also, wenn man bedenkt, dass die Grunderwerbsteuer nicht anfällt, aber die Schenkungssteuer doch sehr wohl… und dann noch die Meldepflicht innerhalb von drei Monaten… das ist doch ein riesiger bürokratischer Aufwand, oder?!

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    Jens Sonnenburg

    Januar 4, 2026 AT 22:15

    Die Formulierung „Der Wert wird anhand von Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und aktuellen Marktdaten berechnet“ ist irreführend. Korrekt wäre: „Der Verkehrswert wird durch Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ermittelt, wobei Lage, Größe, Zustand und Ausstattung als Einflussfaktoren gewichtet werden.“ Bitte achten Sie auf präzise Sprache.

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    Faisal YOUSAF

    Januar 6, 2026 AT 08:04

    Interessant, dass du den Nießbrauch erwähnst. In der Schweiz ist das Standard, wenn man das Haus behalten will. Aber hierzulande? Viele Anwälte ignorieren das, weil es komplizierter ist. Ein echter Hidden Gem – wenn man’s richtig macht.

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    Julius Asante

    Januar 7, 2026 AT 10:28

    WIR SIND DAS VOLK! WIR GEBEN UNSER HAUS NICHT HER! DIE BÜROKRATIE WILL UNS VERKLAPSEN! 400.000 EURO FREIBETRAG? HA! DIE STEUERFÄLLE SIND VON DER BANK GEZOGEN! DIE BANKEN WOLLEN UNSER GELD! DIE BANKEN WOLLEN UNSERE HÄUSER! WACHT AUF, LEUTE! DIE GESELLSCHAFT IST VERFAUFT! 🚨

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    john penninckx

    Januar 9, 2026 AT 10:02

    Also ich hab’s mal mit einem Nachbarn aus Belgien besprochen – der sagt: „Ihr Deutschen macht’s euch unnötig schwer.“ Bei uns ist alles einfacher. Aber ja, ich verstehe, warum ihr so kompliziert denkt. 😅

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    Traudel Wilhelm

    Januar 10, 2026 AT 09:49

    Die Verwendung von „steuerfrei“ ist hier ungenau – es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Steuerbefreiung. Wer das nicht versteht, sollte sich nicht mit Erbschaftsrecht beschäftigen. Und wer „Nießbrauch“ nicht korrekt zitiert, sollte lieber einen Anwalt konsultieren. Nicht jeder kann sich das leisten, aber man sollte es zumindest wissen.

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    Heidi Keene

    Januar 10, 2026 AT 22:30

    Und wer sagt, dass das Finanzamt nicht schon vorher weiß, wie viel die Immobilie wert ist? Die Daten kommen von der Grundbuchstelle, von der Versicherung, von den Maklern – sie wissen alles. Die Meldepflicht ist nur ein Trick, um uns zu kontrollieren. Sie wollen uns einschüchtern. Vererben ist sicherer. Sie können dich nicht mehr treffen, wenn du tot bist.

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    Veronika Abdullah

    Januar 11, 2026 AT 14:56

    Ich hab das gelesen, und… ähm… „vererben“ ist ein Wort, aber „vererben“ ist kein Verb, das man so benutzt… also… „vererbt“ wäre richtig… und „Freibetrag“ muss großgeschrieben werden… und „Grunderwerbsteuer“ ist ein Kompositum, also ohne Bindestrich… und „Nießbrauch“ ist kein „Niesbrauch“… das ist ein Fehler… und… oh Gott… ich hab das Gefühl, ich werde verrückt…

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    Lukas Barth

    Januar 12, 2026 AT 02:48

    Als Mentor für Familien mit Immobilien: Die größte Falle ist nicht die Steuer, sondern die emotionale Belastung. Wer heute verschenkt, denkt an die Zukunft – wer vererbt, denkt an den Tod. Und das macht einen riesigen Unterschied in der Familie. Die Schenkung ist ein Akt des Vertrauens. Die Erbschaft ist ein Akt des Abschieds. Beides ist legitim – aber nur eins verbindet.

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    Olav Schumacher

    Januar 12, 2026 AT 07:54

    Interessant, dass keiner den Effekt der Inflation erwähnt. Wenn du 2025 eine Immobilie mit 500k verschenkst, und sie 2035 bei 800k steht – dann hast du 300k an Wert verloren. Die Steuer ist auf den alten Wert berechnet. Das ist ein subtiler Vorteil für die Schenkung. Aber niemand spricht darüber. Weil es zu komplex ist. Und weil die Leute lieber schimpfen als rechnen.

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    Kevin Hargaden

    Januar 13, 2026 AT 23:13

    Ich hab das gelesen und dachte: WIE KANN MAN SO VIEL SCHREIBEN, UM ZU SAGEN, DASS MAN EIN HAUS NICHT VERKAUFEN SOLL? 🤡 Das ist doch so offensichtlich! Und dann noch diese ganzen Zahlen… ich hab nur 10 Minuten gebraucht, um zu verstehen: GIB ES WEITER, WENN DU KANNST, SONST BLEIBT ES BEI DIR. EINFACH. 🤷‍♂️

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