Testamentsgestaltung für vermietete Immobilien: Besonderheiten

Testamentsgestaltung für vermietete Immobilien: Besonderheiten

Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern versterben und hinterlassen Ihnen eine Wohnung, die seit Jahren fest vermietet ist. Auf den ersten Blick klingt das nach einem segensreichen Erbe: regelmäßige Mieteinnahmen, ein wertvoller Vermögenswert. Doch in der Praxis wird diese Situation oft zum Albtraum. Warum? Weil Sie nicht nur das Haus erben, sondern auch die Mietverträge. Und weil Sie vielleicht nicht allein erben, sondern zusammen mit Geschwistern, die ganz andere Pläne haben als Sie.

Die Realität zeigt: Unklare Testamente sind der Hauptgrund für Streitigkeiten bei vermieteten Objekten. Laut einer Studie führen unklare Regelungen in 68 % der Fälle zu Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft. Ein solcher Rechtsstreit dauert im Schnitt fast anderthalb Jahre - Zeit, in der die Mieteinnahmen blockiert oder zweckentfremdet werden können. Wenn Sie also eine vermietete Immobilie besitzen oder erben wollen, reicht es nicht, einfach "meine Kinder erben alles" ins Testament zu schreiben. Sie brauchen eine Strategie, die Mieterrechte, steuerliche Vorteile und familiäre Harmonie unter einen Hut bringt.

Der automatische Übergang des Mietvertrags

Eines müssen Sie sofort verstehen: Der Tod des Vermieters beendet keinen Mietvertrag. Das deutsche Erbrecht, konkret geregelt in § 1922 BGB, sieht vor, dass mit dem Tod des Erblassers das gesamte Vermögen auf die Erben übergeht. Das nennt man Gesamtrechtsnachfolge. Für Ihren Mieter ändert sich also nichts am Vertrag. Die Miete bleibt gleich, die Kündigungsfristen bleiben bestehen, und Sie als neuer Vermieter übernehmen alle Pflichten. Dazu gehört insbesondere, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zu erhalten.

Das bedeutet für Sie: Sie erben keine freie Entscheidung, ob Sie die Wohnung selbst nutzen möchten. Zuerst stehen die Rechte des Mieters. Erst wenn dieser auszieht oder kündigt, haben Sie wieder volle Verfügungsgewalt. Wer hier plant, muss Geduld mitbringen oder frühzeitig klare Weichenstellungen im Testament treffen.

Strategien gegen den Streit in der Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist gesetzlich angelegt, aber extrem instabil. Jeder kann jederzeit die Auflösung verlangen. Bei vermieteten Immobilien führt das oft zum Patt: Einer will verkaufen, der andere will die Mieteinnahmen behalten, der dritte möchte selbst einziehen. Ohne vorherige Regelung im Testament droht die sogenannte Teilungsversteigerung - meist der schlechteste Weg, da dabei oft deutlich unter Marktwert verkauft wird.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie im Testament konkrete Anordnungen treffen. Hier sind drei bewährte Lösungswege, die Experten wie Prof. Dr. Thomas Römer von der Universität Heidelberg empfehlen:

  • Die Entschädigungslösung: Ein Erbe erhält die Immobilie allein und zahlt die anderen Erben bar aus. Das erfordert natürlich Liquidität beim übernehmenden Erben.
  • Die Vermietungslösung: Die Immobilie bleibt gemeinschaftliches Eigentum. Die Mieteinnahmen werden nach Abzug aller Kosten (Instandhaltung, Verwaltung) prozentual verteilt. Das setzt aber voraus, dass die Erben gut kooperieren können.
  • Die Verkaufslösung: Das Testament ordnet an, dass die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen ist. Der Erlös wird geteilt. Das schafft Klarheit, kostet aber ggf. Steuerlasten durch die Aufhebung der Abschreibungen.

Eine empirische Studie der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht aus dem Jahr 2023 zeigt, dass knapp die Hälfte der Erbengemeinschaften die Vermietungslösung wählt. Aber Achtung: Diese Lösung funktioniert nur, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Erben intakt ist. Sonst streitet man sich um jede Reparaturrechnung.

Steuerliche Fallstricke und Vorteile

Geld spielt beim Erben immer eine Rolle, besonders bei Immobilien. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Steuerregeln, denn es gibt einen erheblichen Vorteil für vermietete Objekte. Das Finanzamt besteuert vermietete Immobilien in der Regel nur zu 90 % des Verkehrswerts. Pauschal werden also 10 % abgezogen. Dieser Rabatt gilt jedoch nur, wenn die Vermietung zum Zeitpunkt des Erbfalls aktiv ist und Einnahmen erzielt werden. Steht die Wohnung leer und wird erst nach dem Erbfall renoviert und neu vermietet, greift dieser Vorteil nicht mehr.

Vergleich der steuerlichen Belastung
Immobilientyp Bemessungsgrundlage Durchschnittliche Steuerlast*
Vermietet (aktiv) 90 % des Verkehrswerts ca. 18,5 %
Selbst genutzt 100 % des Verkehrswerts ca. 23,4 %
*Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Statistisches Bundesamt 2023

Diese Differenz kann bei einer teuren Stadtwohnung schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Grundbucheintragung. Haben Ihre Eltern ein notarielles Testament errichtet, sparen Sie sich den Gang zum Notar für den Erbschein. Mit dem notariellen Testament und der Eröffnungsniederschrift können Sie direkt ins Grundbuchamt gehen. War es nur ein handschriftliches Testament, müssen Sie erst einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. Das kostet im Schnitt rund 285 Euro und verzögert die Handlungsfähigkeit um Wochen.

Hände streiten um ein Modellhaus auf einem Tisch, was Konflikte in der Erbengemeinschaft darstellt.

Das Nießbrauchsrecht als Gestaltungsinstrument

Manchmal möchte der Erblasser nicht nur regeln, wer Eigentümer wird, sondern auch, wer die Miete bekommt. Hier kommt das Nießbrauchsrecht ins Spiel. Gemäß § 1030 BGB kann der Eigentümer (Erbe) vom Nießbraucher (z. B. dem überlebenden Ehepartner) getrennt werden. Das heißt: Kind A erbt das Haus, aber Mutter B hat lebenslang das Recht, die Mieteinnahmen zu beziehen.

Dieses Modell wird in etwa 12 % der Testamente mit Immobilienvermächtnissen genutzt. Es bietet enorme Flexibilität. Der Ehepartner ist finanziell abgesichert, während die Kinder bereits Eigentümer werden und so die Steuerfreibeträge mehrfach nutzen können (einmal für den Nießbrauch, einmal für das Eigentum). Allerdings müssen Sie beachten: Der Nießbraucher darf die Immobilie nicht einfach verkaufen oder grundlegend ändern, ohne die Zustimmung des Eigentümers. Aktuelle Reformüberlegungen des Justizministeriums sollen klären, ob der Nießbraucher Modernisierungen anordnen darf - ein Thema, das Gerichte derzeit noch uneinheitlich entscheiden.

Praxis-Tipp: Eigenbedarf richtig planen

Viele Erben träumen davon, die geerbte Wohnung selbst zu beziehen. Doch Vorsicht: Eigenbedarfskündigung ist nicht trivial. Sie müssen einen echten, nachvollziehbaren Bedarf haben. "Ich will dort wohnen" reicht oft nicht aus, wenn der Mieter seit 20 Jahren dort lebt. Gerichte prüfen genau. Das Landgericht Berlin hat beispielsweise im Juli 2023 einen Erben zu Schadensersatz von 18.500 Euro verurteilt, weil der Eigenbedarf nur vorgeschoben war.

Wenn Sie also planen, die Immobilie selbst zu nutzen, sollten Sie im Testament idealerweise schon die Kündigungsfristen und eventuelle Härtefallregelungen berücksichtigen. Oder besser noch: Sprechen Sie mit dem Mieter, bevor der Erbfall eintritt. Eine einvernehmliche Lösung spart allen Beteiligten Nerven und Geld.

Füllfederhalter und Schlüssel auf Papier, die rechtliche Nachlassplanung darstellen.

Kosten der professionellen Beratung

Was kostet es, das alles richtig zu machen? Ein einfaches privatschriftliches Testament ist kostenlos, birgt aber hohe Risiken. Ein notariell beurkundetes Testament mit speziellen Klauseln für vermietete Immobilien kostet im Schnitt 385 Euro. Wenn komplexe Konstruktionen wie Nießbrauch oder Testamentsvollstreckung hinzukommen, können schnell bis zu 1.200 Euro fällig werden. Angesichts der potenziellen Streitkosten von mehreren Tausend Euro und der Steuerersparnis ist das eine lohnende Investition. Fachanwälte für Erbrecht berichten von einer steigenden Nachfrage nach solchen spezialisierten Gestaltungen, gerade wegen der komplexen Mietrechtslage.

Frequently Asked Questions

Muss ich als Erbe den bestehenden Mietvertrag akzeptieren?

Ja, absolut. Nach § 1922 BGB treten Sie automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Sie können nicht einfach kündigen, nur weil Sie geerbt haben. Der Vertrag läuft mit allen Rechten und Pflichten weiter.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer für Immobilien?

Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei je 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es für selbst genutzte Familienheime weitere Befreiungen. Bei vermieteten Objekten wird der Wert pauschal um 10 % reduziert, was die Bemessungsgrundlage senkt.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Gelingt keine Einigung über den Verkauf oder die Nutzung, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was oft zu Verlusten führt.

Brauche ich einen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorliegt?

Nein. Bei einem notariellen Testament genügt die Vorlage des Testaments und der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts für die Umschreibung im Grundbuch. Nur bei handschriftlichen Testamenten ist ein kostenpflichtiger Erbschein nötig.

Kann ich die Immobilie sofort verkaufen, wenn ich erbe?

Rechtlich ja, praktisch oft nein. Wenn ein Mieter drin sitzt, können Sie nur "vermietet" verkaufen. Das schränkt den Käuferkreis ein und drückt oft den Preis. Zudem müssen Sie die Spekulationsfrist von zwei Jahren beachten, falls Sie kurz nach dem Erwerb verkaufen (Ausnahme: Erbfall unterbricht die Frist nicht, aber die Anschaffungskosten sind entscheidend).

12 Kommentare

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    Lena Razzouk

    September 20, 2026 AT 04:30

    Das ist ja der absolute Wahnsinn!! 🤯 Wie kann man nur so unvorbereitet sein? Ich meine, wer denkt denn nicht an die Mieter?? Das ist doch Grundwissen! 😡 Es macht mich wirklich wütend zu sehen, wie viele Familien daran zerbrechen. Man muss sich einfach früh kümmern, sonst ist das Chaos vorprogrammiert! 💔💸

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    Jerry Schulz

    September 21, 2026 AT 09:21

    Also wenn wir mal ganz ehrlich sind dann ist das hier im Artikel dargestellte Problem natürlich ein klassisches Symptom für die mangelnde juristische Bildung in diesem Lande da die meisten Leute eben keine Ahnung haben von den komplexen Wechselwirkungen zwischen Erbrecht und Mietrecht und sich dann wundern warum alles schief geht obwohl es doch eigentlich logisch wäre dass man vorher plant statt hinterher zu weinen und Geld für Anwälte auszugeben die einem dann erklären was man hätte wissen müssen aber nie gefragt hat weil man dachte das Leben regelt sich schon irgendwie von selbst was es aber selten tut besonders wenn Immobilien im Spiel sind wo viel Geld und noch mehr Emotionen involved sind

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    Dumitru alina

    September 23, 2026 AT 03:27

    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Es ist sehr hilfreich, die verschiedenen Strategien übersichtlich dargestellt zu bekommen. Besonders der Hinweis auf die steuerlichen Vorteile bei aktiver Vermietung war mir neu. Ich werde diese Punkte in meiner Familie besprechen. 🙂

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    Stefanie Koveal

    September 23, 2026 AT 05:20

    Omg das ist SO dramatisch!!! 😱 Meine Tante hat genau das erlebt und es war ein ALBTRAUM pur. Die Geschwister haben sich gegenseitig blockiert und am Ende wurde alles unter Wert verkauft... total traurig und frustrierend. Warum sagen die Eltern sowas nicht vorher??? 😭💔

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    Ulrich Krause

    September 23, 2026 AT 06:33

    Interessanter Ansatz mit dem Nießbrauch. In der Praxis scheitert das aber oft an der emotionalen Belastung für die Kinder, die praktisch 'leere' Eigentümer sind. Aber hey, jeder muss selbst wissen, ob er seine Freiheit für Steuerersparnis opfern will. 😉

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    wolfram wolfram

    September 23, 2026 AT 08:51

    Es ist zutiefst bedauerlich, dass in unserer heutigen Gesellschaft das Bewusstsein für rechtliche Prävention so gering ausgeprägt ist. Wer es sich leisten kann, eine vermietete Immobilie zu besitzen, sollte auch in der Lage sein, die Kosten einer professionellen Testamentsgestaltung zu tragen. Alles andere ist schlichtweg fahrlässig und zeugt von einer erschreckenden Ignoranz gegenüber der eigenen Vermögenssicherung. Man darf sich nicht beschweren, wenn man die Folgen seiner eigenen Bequemlichkeit trägt.

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    Uta Mcnatt

    September 24, 2026 AT 07:24

    "Gesamtrechtsnachfolge" steht da im Text. Stimmt grammatisch zwar, aber inhaltlich ist der Begriff irreführend für Laien. Es geht um Universalsukzession. Außerdem ist die Aussage zur Teilungsversteigerung "meist der schlechteste Weg" subjektiv. Manchmal ist Zwang nötig, um Pattsituationen zu lösen. Nicht immer ist der Marktpreis relevant, manchmal zählt nur Liquidität.

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    Angela Writes

    September 24, 2026 AT 12:23

    Wir müssen uns bewusst machen, dass Immobilien nicht nur materielle Werte sind, sondern auch emotionale Ankerpunkte einer Familie. Der Gesetzgeber hat mit § 1922 BGB einen Mechanismus geschaffen, der Kontinuität sichern soll, doch dieser kollidiert oft mit individuellen Lebensentwürfen der Erben. Eine echte Lösung liegt vielleicht weniger in juristischen Klauseln als vielmehr in der frühen Kommunikation innerhalb der Generationen. Wir sollten lernen, dass Eigentum Verantwortung bedeutet, nicht nur Besitz.

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    Jannes Bergmann

    September 24, 2026 AT 18:45

    Lol, wer braucht schon ein Testament wenn man Glück hat? 🤷‍♂️😂 Meine Oma hat einfach nix gemacht und jetzt streiten wir seit 3 Jahren. Ist halt so. 🏠📉

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    hans eilers

    September 25, 2026 AT 06:50

    Alles gut und schön,, aber was ist mit den Nebenkostenabrechnungen?? Die vergisst doch jeder!!! 😫 Und die Mieteinnahmen sind doch eh versteuert oder?? Oder wie läuft das?? Ich versteh das nich ganz genau,,, aber klingt kompliziert. Sehr kompliziert. 😵‍💫

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    Max Hrihoryev

    September 26, 2026 AT 04:47

    Ihr alle jammert hier rum, aber habt ihr euch mal hingesetzt und gerechnet? Nein! Stattdessen wird geheult. Wenn ich eine Wohnung geerbt hätte, wäre sie binnen Wochen verkauft gewesen. Punkt. Keine Diskussion. Ihr seid zu weich für die harte Realität des Marktes. 😤💼

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    Stian Bjelland

    September 26, 2026 AT 18:51

    From a Nordic perspective, the rigidity of German tenancy laws combined with inheritance complexities creates unique friction. It seems the cultural expectation of family harmony clashes hard with legal individualism here. Perhaps the solution isn't just better wills, but a shift in how we view intergenerational wealth transfer – less as a right, more as a negotiated partnership. Tough call, but necessary.

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