Barrierefreie Türen und Wenderadien: Alle wichtigen Normmaße nach DIN 18040 im Überblick

Barrierefreie Türen und Wenderadien: Alle wichtigen Normmaße nach DIN 18040 im Überblick

Stell dir vor, du bist mit dem Rollstuhl unterwegs, hast einen Kinderwagen im Schlepptau oder bist einfach nur müde und brauchst eine halbe Minute, um eine Tür zu öffnen. Was passiert, wenn die Tür nur 70 Zentimeter breit ist? Oder wenn du in einem Flur nicht einmal wenden kannst, weil der Raum zu eng ist? Das ist kein theoretisches Szenario - das ist Alltag für viele Menschen. Und es ist völlig unnötig.

Warum barrierefreie Maße nicht optional sind

Die DIN 18040 ist nicht irgendeine Baunorm. Sie ist die Grundlage dafür, dass Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder einfach nur Menschen mit einem Koffer in einem Gebäude selbstständig und ohne fremde Hilfe von A nach B kommen. Seit 2010 gilt sie als verbindliche Regel für alle neuen Gebäude in Deutschland - und das nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, sondern auch in Wohnungen.

Die Norm will nichts anderes als Gleichberechtigung im Raum: Niemand soll wegen einer zu engen Tür, einem zu kurzen Flur oder einer zu schweren Klinke ausgeschlossen werden. Und das ist kein Luxus. Das ist ein Recht - gesetzlich verankert im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wer heute baut, muss das wissen. Wer sanieren will, sollte es wissen. Und wer wohnt, sollte es zumindest erkennen können.

Die richtige Türbreite: 80 cm ist das Minimum - aber 90 cm ist besser

Die einfachste Frage zuerst: Wie breit muss eine Tür sein? Die DIN 18040-2 sagt klar: Mindestens 0,80 Meter lichte Breite. Das klingt nach viel, ist es aber nicht. Eine Standardtür in einem alten Haus ist oft nur 75 cm breit. Und das reicht nicht. Ein Rollstuhl braucht mindestens 70 cm, um durchzupassen - aber nur, wenn er geradeaus fährt. Sobald man sich drehen muss, braucht man mehr Platz. Und wer hat schon immer den Luxus, direkt vor der Tür zu wenden?

Deshalb empfehlen Experten: Gehe immer über das Minimum. 90 cm ist der sichere Wert. Warum? Weil du dann auch eine Gehhilfe, einen breiten Kinderwagen oder eine Person mit einem Rollator problemlos durchlässt. Und weil du später nicht aufgrund einer Nachrüstung teuer nachbessern musst. Die Türöffnung selbst muss mindestens 2,05 Meter hoch sein - das ist Standard. Aber: Die lichte Höhe über Verkehrsflächen muss 2,20 Meter betragen, damit großgewachsene Menschen nicht an der Decke schlagen. Türen und Durchgänge sind von dieser Regel ausgenommen - sie brauchen nur 2,05 Meter. Das ist ein häufiger Fehler in der Planung.

Wie schwer darf eine Tür sein? 30 Newton - das ist ein Kilo Gewicht

Breite allein reicht nicht. Eine Tür, die man mit beiden Händen und voller Kraft öffnen muss, ist genauso barrierefrei wie eine geschlossene Tür. Die Norm schreibt vor: Der Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen darf maximal 30 Newton betragen. Klingt technisch? Ist es auch. Aber mach dir das klar: 30 Newton entspricht ungefähr dem Gewicht von einem Kilo. Stell dir vor, du musst eine Türe öffnen, die so schwer ist wie ein 1-Kilo-Beutel Zucker. Das ist der Höchstwert. Und das ist nicht viel. Eine gute Tür mit einer Dämpfung und einem passenden Türschließer öffnet sich fast von selbst. Eine alte Holztür mit einem sturen Scharnier? Die kann leicht 50 Newton oder mehr kosten - und das ist verboten.

Das bedeutet: Keine schweren Holztüren, keine alten Schließmechanismen, keine Türangeln, die quietschen und festklemmen. Die Lösung? Elektrische Türöffner, leichte Alu- oder Kunststofftüren, und vor allem: eine präzise Montage. Die Tür muss waagerecht und senkrecht hängen - sonst wird sie schwer. Und das merkt man erst, wenn man mit dem Rollstuhl davor steht und nicht mehr weiterkommt.

Rollstuhl in einer 150 cm x 150 cm Wendefläche in einem Flur.

Wenderadien: Der größte Planungsfehler in Wohnungen

Wenn du eine Wohnung barrierefrei planst, ist der größte Fehler nicht die Tür. Es ist der Flur. Genauer gesagt: die fehlende Wendemöglichkeit. Die DIN 18040-1 schreibt vor: In Verkehrsflächen muss eine mindestens 150 cm breite Fläche vorhanden sein. Das ist der Standard. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn der Flur nicht länger als 6 Meter ist und du vor und nach diesem Abschnitt eine Wendefläche hast, reicht 120 cm. Das ist die häufigste Falle.

Viele Planer denken: „6 Meter ist kurz, also nehmen wir 120 cm.“ Aber sie vergessen die Bedingung: vor und nach dem Abschnitt muss eine Wendemöglichkeit existieren. Das bedeutet: Du brauchst vor dem 6-Meter-Flur eine Fläche von mindestens 150 cm x 150 cm - und auch danach. Wenn du das nicht hast, ist die 120 cm-Breite illegal. Und das passiert in fast jedem dritten Projekt, das ich sehe. In Mehrfamilienhäusern, wo der Platz knapp ist, wird das oft ignoriert. Und dann steht der Bewohner mit dem Rollstuhl im Flur - und kann nicht wenden. Kein Ausweg. Keine Rettung. Nur die Tür, die er nicht öffnen kann.

Die Lösung? Plan früh. Mach den Flur breit. Oder baue eine Wendefläche - eine kleine Nische, die mindestens 150 cm x 150 cm misst. Die kostet nicht viel, wenn du sie von Anfang an einplanst. Nachträglich einzubauen? Das ist oft unmöglich.

Begegnungsflächen: Wo sich zwei Rollstühle treffen

Wenn du einen Flur länger als 15 Meter planst, brauchst du eine Begegnungsfläche. Warum? Weil zwei Menschen mit Rollstühlen sich nicht einfach aneinander vorbeischieben können. Die Norm verlangt: mindestens 180 cm x 180 cm - und das spätestens alle 15 Meter. Das ist kein Luxus. Das ist eine Notwendigkeit. Stell dir vor, du bist in einem langen Flur einer Wohnanlage. Du kommst von rechts, jemand anderes von links. Beide mit Rollstühlen. Keine Wendemöglichkeit. Keine Begegnungsfläche. Was passiert? Du bleibst stehen. Der andere auch. Und dann? Wer weicht aus? Wer wartet? Wer fühlt sich ausgeschlossen?

Das ist kein Theorie-Szenario. Das passiert in Wohnungen, die nach alten Standards gebaut wurden. Und es passiert immer wieder. Die Lösung ist einfach: Baue eine kleine Erweiterung in den Flur - ein Quadrat von 1,80 x 1,80 Metern. Eine Nische, die man auch als Sitzbank nutzen kann. Oder als Ablage für Einkäufe. Das ist nicht nur barrierefrei - das ist menschlich.

Bewegungsflächen in der Wohnung: 1,20 x 1,20 Meter ist der Mindeststandard

In der Wohnung selbst brauchst du auch Platz. Nicht nur im Flur. Auch vor dem Bett, vor dem Bad, vor dem Küchentisch. Die Norm schreibt vor: Mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter Bewegungsfläche in allen wichtigen Bereichen. Das ist der Platz, den ein Rollstuhl braucht, um sich zu drehen. Oder den ein Mensch mit Gehhilfe braucht, um sich zu setzen oder aufzustehen.

Das bedeutet: Keine engen Badezimmer, wo du dich nicht einmal umdrehen kannst. Keine Küchen, wo der Kühlschrank so dicht an der Wand steht, dass du ihn nicht öffnen kannst, wenn du im Rollstuhl sitzt. Und kein Wohnzimmer, wo das Sofa den Weg blockiert. Alles, was du in der Wohnung machst - duschen, kochen, sitzen, schlafen - muss mit Platz möglich sein. Und das fängt nicht bei der Tür an. Es fängt bei der Planung an.

Zwei Rollstuhlfahrer treffen sich in einer 180 cm x 180 cm Begegnungszone.

DIN 18040 vs. DIN EN 17210: Was kommt als Nächstes?

Die DIN 18040 ist die aktuelle Regel. Aber sie wird nicht ewig gelten. Seit 2021 gibt es die europäische Norm DIN EN 17210. Sie ist weniger detailliert, aber sie wird die deutsche Norm langsam ablösen. Die neue Fassung soll 2026 erscheinen. Und sie wird die Anforderungen an Außenbereiche, Wegeführung und spezielle Räume erweitern.

Aber hier ist die gute Nachricht: Die Kernmaße - Türbreite, Wenderadius, Begegnungsfläche - bleiben fast gleich. Das heißt: Wer heute nach DIN 18040 baut, baut auch für morgen. Du musst nicht alles neu machen. Du musst nur jetzt richtig machen.

Die Zahlen zeigen: 92 % aller neuen öffentlichen Gebäude in Deutschland folgen der Norm. Nur 67 % der Wohnungen. Das ist das Problem. Die Norm gilt für öffentliche Gebäude verpflichtend. Für Wohnungen nicht immer. Aber das ändert sich. Die Bevölkerung wird älter. Im Jahr 2040 wird jeder dritte Deutsche über 65 sein. Wer heute baut, baut für diese Menschen. Und nicht nur für sie. Für dich. Für deine Eltern. Für deine Kinder.

Was passiert, wenn du die Norm nicht einhältst?

Wenn du als Bauherr die Norm ignorierst, passiert erst mal nichts. Bis jemand es bemerkt. Ein Bewohner mit Behinderung. Eine Behindertenorganisation. Eine Behörde. Dann kommt die Nachbesserung. Und die ist teuer. Und oft unmöglich. Eine Tür nachträglich zu verbreitern? Das kostet Tausende. Einen Flur zu erweitern? Das ist oft baulich unmöglich. Und dann? Dann musst du den Bewohner rauslassen. Oder ihn in einer Wohnung festhalten, die nicht nutzbar ist.

Das ist kein Risiko. Das ist eine Verantwortung. Und sie liegt bei dir - als Planer, als Bauherr, als Eigentümer.

Was du jetzt tun kannst

- Prüfe jede Tür: Ist sie mindestens 80 cm breit? Kann sie mit einer Hand geöffnet werden?
- Prüfe jeden Flur: Ist er 150 cm breit? Gibt es alle 15 Meter eine Begegnungsfläche?
- Prüfe jede Wendemöglichkeit: Hast du vor und nach einem 6-Meter-Flur eine 150 cm x 150 cm Fläche?
- Prüfe jede Wohnung: Gibt es 1,20 x 1,20 Meter Platz vor Bett, Bad und Küchentisch?
- Sprich mit einem Architekten, der die DIN 18040 kennt. Nicht jeder kennt sie. Und die Kosten für eine Beratung sind winzig im Vergleich zu den Kosten einer falschen Planung.

Barrierefreiheit ist kein Bonus. Sie ist die Grundlage für ein Leben in Würde. Und sie fängt nicht mit einer Rampe an. Sie fängt mit einer Tür an. Und mit dem Platz, den du ihr gibst.