Grundsteuer B: Was sie ist, wer sie zahlt und wie sie deine Immobilie beeinflusst
Die Grundsteuer B, die Steuer auf unbebaute Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen in Deutschland. Auch bekannt als Grundsteuer für unbebaute Flächen, ist sie ein fester Bestandteil der Immobilienkosten – besonders für Eigentümer von Gartenstücken, Bauland oder Ackerflächen. Im Gegensatz zur Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Betriebe gilt, richtet sich Grundsteuer B an alle anderen unbebauten Grundstücke – egal, ob du ein kleines Grundstück zum Bauen hast, ein Stück Wald besitzt oder einfach nur ein leerstehendes Grundstück als Investition hältst.
Diese Steuer wird nicht nach dem aktuellen Marktwert berechnet, sondern nach einem veralteten Einheitswert aus den 1960er Jahren – ein Fakt, der seit Jahren für Unmut sorgt. Der Grundsteuermessbetrag, die zentrale Größe zur Berechnung der Grundsteuer B. Auch bekannt als Grundsteuermesszahl, ist ein fester Wert, der vom Finanzamt festgelegt wird und sich aus der Fläche, der Art der Nutzung und der Lage ergibt. Danach wird dieser Messbetrag mit einem Hebesatz, einem kommunalen Aufschlag, den jede Gemeinde selbst festlegt. Auch bekannt als Kommunaler Hebesatz, multipliziert. Das Ergebnis ist deine jährliche Grundsteuer B – und das kann je nach Ort zwischen 50 und 500 Euro pro Jahr liegen, manchmal sogar mehr.
Warum ist das wichtig für dich? Weil Grundsteuer B direkt deine Gesamtkosten für eine Immobilie beeinflusst. Wenn du ein Grundstück kaufst, um darauf zu bauen, zahlt die Grundsteuer B bis zur Bebauung – und das kann Jahre dauern. In manchen Städten ist sie so hoch, dass sie den Kaufpreis eines Grundstücks fast aufzehrt. Auch bei der Verkaufsbewertung spielt sie eine Rolle: Käufer schauen auf die jährlichen Kosten, nicht nur auf den Kaufpreis. Und wenn du eine Immobilie vermietest – auch wenn sie unbebaut ist – muss die Grundsteuer B in die Nebenkostenabrechnung einfließen.
Es gibt Ausnahmen: Wenn das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird, fällt es unter Grundsteuer A. Wenn es als Baugrundstück ausgewiesen ist, aber noch nicht bebaut wurde, zählst du es als Grundsteuer B – auch wenn du es nur als Parkplatz nutzt. Und wenn du es nicht nutzt, weil du auf die Genehmigung wartest? Trotzdem zahlt du. Keine Ausnahme. Keine Pause. Keine Erleichterung. Die Kommunen zählen einfach die Fläche – und rechnen.
Die Reform der Grundsteuer ab 2025 soll das ändern – aber bis dahin bleibt es bei den alten Regeln. Bis die neuen Werte kommen, ist Grundsteuer B ein unvermeidbarer, oft unterschätzter Kostenfaktor. Wer seine Immobilienkosten im Griff haben will, muss sie kennen – und berechnen. In den folgenden Beiträgen findest du konkrete Anleitungen, wie du deine Grundsteuer B prüfst, ob sie korrekt berechnet wurde, wie du Einspruch einlegen kannst, und warum du bei der Immobilienfinanzierung nie nur den Kaufpreis, sondern auch diese Steuer in die Kalkulation einbeziehen musst.
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